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Regeln - Polizei

in Roleplay 16.03.2015 15:54
von SwissGrenadier • 34 Beiträge

Polizeiregeln

Grundsatz
1. Roleplay wird zu jeder Zeit erwartet und zu 100%
2. Schusswaffen dürfen nur im Ernstfall oder Schiessstand abgefeuert werden (auch in Base verboten ausser wenn Schiesstand vorh.)
3. Jede Funktion hat ihre Aufgaben und jeder hält sich daran.

Aktivität
1. Jeder Polizist geht eine Verpflichtung ein eine gewisse Zeit online zu sein, vor allem an Stosszeiten.
2. Wer nicht mind. drei Abende in der Woche (mind. einen Frei- oder Samstag) kann nur maximal Praktikant sein (Stadtdienst).
3. An drei Abenden in der Woche muss ein Polizist ab Beamter mindestens online sein, einer dieser drei Abende muss am Frei- od. Sam. sein.
4. Hauptkommisare, SEKs und Polizeichef müssen mind vier Abende in der Woche abdecken, dazu die zwei Abende Frei- sowohl Samstag.
5. Wer diese Bestimmungen nicht erfüllt wird verwarnt und nach zweiter Verwarnung abgestuft (immer ein Rang nach unten).
6. Man darf nur fehlen wenn man sich abmeldet, meldet man sich für Frei- Samstag ab, muss man dies einen Tag vorher melden.
7. An Wochenenden ist erhöhte Stosszeit, deshalb müssen dann die Meisten Polizisten online sein.

Einsatz
1. Patrouillien dürfen nur im Team gemacht werden a mind. 2 Pers.
2. Wird eine SMS eines Spielers oder mündliche Anzeige sowie Ansage gemacht muss die Polizei dieser nachgehen.
3. Die Polizei hat an jedem wichtigen Ort mindestens 2 Polizisten an Stosszeiten (Kavala - Pyrgos)
4. Praktikanten sind nur im Wachdienst bis sie Beamte sind, zb Gefängnis, Einkaufszentren oder HQs und tragen nur eine leichte Bekl. (siehe unten).
5. Die Polizei kleidet sich entsprechend des Einsatzes, bis dahin tragen sie ihre Standart-Ausrüstung, (siehe unten).
6. SEK Kleidung, Bewaffnung ect. dürfen nur im ERnstfall getragen werden, d.h zb. bei einem Banküberfall oder Terrorangriff.
7. Die Polizei muss immer eine Warnung abgeben via Sirene, "Achtung, Achtung..." oder mündliche Ansage, ausser es fand schon eine Schiesserei statt.

Ausbildung & Dienstweg
1. Praktikanten müssen mind. eine Woche Ausbildung meistern a drei Ausbildungen d.h: 7 Tage Praktikum 3 mal Ausbildung 1-2h.
2. Die Dienstzeit kann aber auch verlängert werden zb. bei nicht erfüllten Ausbildungssequenzen, fehlende Disziplin oder Fähigkeiten.
3. Für Beförderungen ist der Chef zuständig in der Regel wird man bei sehr guter Leistung innerhalb einer Woche befördert (durchsch. 2 Wochen)
4. Es kann kein Dienstgrad übersprungen werden.
5. Jede Woche müssen von jedem Beamten mind. zwei Trainings absolviert werden, mit dem Ausbildner (meist Polizeichef).
6. SEK Operatoren müssen drei Trainings absolvieren und jeden zweiten Abend online sein (mind).

Dienstgrade & Aufgaben
WICHTIG! Einsätze können variieren, jedoch muss sich jeder Beamte grob an die Aufgaben (primär) halten. zb Kommisar kann auch Streife fahren.
- Praktikant: Bewachung von Objekten wie Gefängnis, Supermarkt ect. (Stadtdienst). Auf Streife nur bei Ausbildung.
- Beamter: Bewachung (Stadtdienst), Streifenfahrten, Einsätze im Bereich: Fehlverhalten, illegale Obj., illegales Farming, Diebstahl. (kleine Verbrechen).
- Kommisar: Grobe Verbrechen, Fahndung (explizite Suche n. Pers.), Leitet vorallem Einsätze, führt Hausdurchsuchungen aus.
- Hauptkommisar: Grobe Verbrechen, Fahndung, Leitet Einsätze, Ausbildner, Anti-Terror, Hausdurchsuchungen.
- SEK Operator: sehr grobe Verbrechen, Banküberfälle, Terrorangriffe, Gangkämpfe, Entführungen, Fahndung sehr spez. Pers, Razzien.

Fahzeuge
1. Bis Kommisar darf nur mit einem SUV, Offroader (leichte Fhz) gefahren werden.
2. Ab Kommisar darf man auch Polizeihunter fahren.
3. Hunter sollten nur im Ernstfall gefahren werden.

-- Wer diese Regeln nicht befolgt bekommt eine Verwarnung danach folgt der Rauswurf.

Bekleidung
- Praktikant: Ordnungshüterkleidung, Patronengurt, Tazerpistole.
- Beamter: Ordnungshüterkleidung, Patronengurt oder Polizeiweste, Tazerpistole, PDW oder Sting.
- Kommisar: Polizeiuniform St., Polizeiweste, Tazerpistole, PDW, Sting, Flashbang, Reizgas.
- Hauptkommisar: Polizeiuniform St., Polizeiweste, Tazerpistole, alle verfügbaren Waffen.
- SEK Operator: SEK-Uniform, verfügb. Westen, verfügb. Waffen.

-- Die Polizei darf KEINE militärisch gekennzeichnete Waffen benutzen!
-- Bei Missachten der Ausrüstungsbestimmungen bekommt der Beamte eine Verwarnung, danach folgt die Konsequenz = Nulltoleranz.


zuletzt bearbeitet 16.03.2015 19:17 | nach oben springen


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